[Entheo-Info] Am Mittwoch 02.05.2005: Demo zur 19. BtMÄndV
entheogene at lists.askja.de
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Sam Jan 29 17:05:47 CET 2005
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Neuigkeiten von der Zeitschrift "Entheogene Blätter"
Datum: 29.1.2005
News-Rubrik (Website): Staatsmacht
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Am Mittwoch 02.05.2005: Demo zur 19. BtMÄndV
[Am 2. Februar 2005 wird in Berlin, Ecke Wilhelmstraße-Leipzigerstraße eine Demo zum Themenkomplex BtMG von der "LAG Drogen" stattfinden.
Das BtMG soll erneut geändert werden. Mal wieder sind es "nur" die Zusätze zur Anlage I. Ziel ist eine möglichst umfassende Verhinderung eines Rausches jenseits von Alkohol und Nikotin. Bisher faktisch straffreie Pilze (die nicht in das Pflanzenreich gehören) sollen nun ebenso wie mögliche zukünftige Bakterien-nutzung schon mal präventiv unter Strafe gestellt werden. Diese Änderun soll mit Begründungen geführt werden, die zu EU-finanzierten Studien Europäischer Nachbarländer (siehe Steuergeldernutzung) diametral entgegengesetzte und durch keinerlei Gutachten oder Forschung belegte Behauptungen aufstellen.]
Aufruf zur Demonstration am Mittwoch, 2. Fubrar 2005, 10:00 Uhr in Berlin, Ecke Wilhelmstraße-Leipzigerstraße
am Mitwoch, 2. Februar 2005 ab 11 Uhr berät der Bundesrat in Berlin über die 19. BtMÃndV, in der unter anderem Psilopilze - nun juristisch wasserdicht - endgültig illegalisiert werden sollen.
Hierzu haben wir ab 10 Uhr vor dem Bundesrat eine Demo polizeilich angemeldet, wir haben vorläufig ein Trasnsparent (weitere Transparente sehr willkommen), sowie zum Verteilen einen Flyer (s. unten) und unsere Zauberpilzbroschüren in der neusten Auflage vom Nov. 2004, ggf. machen wir auch einen Infostand hierzu.
Der vorläufige Versammlungsort in der Demo-Anmeldung ist die Ecke Wilhelmstraße-Leipzigerstraße beim Bundesrat (Berlin-Mitte), wir versuchen aber noch die Demo direkt in der Nähe des Einganges zum
Bundesrat abzuhalten, hierfür ist aber eine Ausnahmegenigung des Bundesministeriums des Innern notwendig (unsicher ob wir diese bekommen).
Das Fernsehen (ARD) (s.u.) und die Presse, die von unserer polizeilichen Demoanmeldung irgendwie erfahren haben, wollen auch kommen und berichten, es wäre also gut, wenn möglichst viele kommen und Ihren Protest ausdrücken.
Also - kommt in Massen zu dieser Kundgebung, zeigt Euren Protest gegen diese weitere unsinnige und ungerechte Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).
Joachim (LAG Drogen Berlin)
Anhang A:
Text des Flugblattes zur Demo
Zauberpilze gehören nicht in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) !
Psilocybinhaltige Pilze, von den Konsumenten wegen deren bewußtseinsverändernden Wirkungen auch Zauberpilze genannt, sollen demnächst unter die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) fallen. Aufgrund einer "Rechtslücke" im BtMG war der Besitz dieser Pilze, die auch in freier Natur überall bei uns zu finden sind, bislang faktisch straffrei. Um diese Rechtslücke zu schließen, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine 19. Änderungsverordnung (BtMÄndV) erstellt, die am 2.02.2005 im Gesundheitsausschuß des Bundesrates beraten und einige Wochen später im Bundesrat verabschiedet werden soll. Als Vorwand eines Verbotes dieser Pilze dient dabei deren angebliche Gefährlichkeit, insbesondere soll der Konsum der Pilze mit einem relativ hohen Risiko zu Wahnsinn und Schizophrenie führen.
Für diese Behauptungen gibt es jedoch keinerlei wissenschaftliche Beweise, wissenschaftlich hingegen ist durch zahlreiche nationale und internationale Gutachten belegt:
1) Diese Pilze sind praktisch ungiftig, man müßte - wie Tierversuche aufzeigen - etwa 20 bis 40 Kg frische Pilze auf einmal essen, um an einer Überdosis der Wirksubstanz Psilocybin zu sterben.
2) Auch nach langjährigem wiederholten Konsum dieser Pilze wurden bei den Konsumenten dieser Pilze keine Organschädigungen festgestellt.
3) Da der Konsum nur veränderte Sinneseindrücke, jedoch nicht starke Glücksgefühle (verursacht durch den Botenstoff Dopamin im Gehirn) auslöst, erzeugt ein auch regelmäßiger Konsum dieser Pilze im
Unterschied zu den meisten legalen (Nikotin, Alkohol) und illegaliserten Drogen keine körperliche oder geistige Abhängigkeit.
4) Bei üblichen Konsummengen (20 bis 50 g frische Pilze) wird die Umwelt optisch etc. verändert wahrgenommen und es werden völlig neue spirituelle bzw. Ich-Erfahrungen gesammelt. Man weiß jedoch immer noch, daß das Erlebte nur Fiktion und keine echte Realität ist (anders als z.B. im Alkoholdelir). Es gibt demnach - wie oft nachgesagt - auch keine Unfälle nach Konsum dieser PIlze, weil sich z.B. jemand aus dem Fenster stürzt, weil er glaubte nun fliegen zu können.
5) Die einzige mögliche Gefahr sind sog. "schlechte Erfahrungen" (bad trips), weil die veränderte Reizüberflutung nach Pilzkonsum insbesondere bei Personen unter 18 Jahren oft nicht verkraftet wird; hierfür liegt das Risiko bei 1 bis 5 %. Diese Panikanfälle sind aber relativ harmlos, da diese nicht länger als die Pilzwirkung (max. 4-6 Stunden) andauern, und durch beruhigendes Zureden von Außenstehenden, sowie notfalls auch mit Valium, in der Regel einfach beendet werden können.
6) Nur in äußerst seltenen Fällen (geschätzt ca. 10 - 30 Fälle pro Jahr in Deutschland bei ca. 500.000 Pilzkonsumenten hier, Rsiko = ca. 0,002% bis 0,006%) können sich auch längerfristige geistige Störungen bis hin zu Psychosen ausbilden. Aufgrund der medizinischen Fallberichte hierzu bleibt jedoch zweifelhaft, ob eindeutig diese Pilze diese Psychosen verursachten, da in praktisch allen Fällen bei den Betreffenden eine latente Psychose entweder bereits vorher vorlag und/oder neben diesen Pilzen immer auch noch Alkohol bzw. andere Drogen konsumiert worden waren.
Zusammenfassend: Verglichen etwa mit der legalen Droge Alkohol (Tod bei Überdosierung, Leber- und Hirnschäden sowie hohes Suchtpotential bei hohem Dauerkonsum) ist das Gesundheitsrisiko dieser Pilze extrem gering. Zu gleichen Ergebnissen kam auch eine wiss. Regierungskommission (die CAM, s. Umseitige Zusammenfassung) in den Niederlanden, weshalb diese Pilze dort seit 2003 als legale Lebensmittel, wie Champignons, gehandelt und in andere EU-Staaten exportiert werden können.
Diese 19. BtMÄndV zu den Psilocybinpilzen entbehrt den wiss. Grundlagen, wurde ohne ausreichende Sachverständigen-Anhörungen durchgeführt, und darf deshalb nicht in Kraft treten, da dann Tausende ansonsten unbescholtener Bürger(innen) als Zauberpilzkonsumenten künftig einer unsinnigen und ungerechten Strafverfolgung (Geld- bis hohe Gefängnisstrafen) ausgesetzt werden.
Wehren wir uns - keine Zauberpilze in das Betäubungsmittelgesetz!
Landesarbeitsgemeinschaft Drogen Berlin, Bündnis 90/Die Grünen
Bundesnetzwerk Drogenpolitk, Bündnis 90/Die Grünen
Güne Jugend, Bundesverband
Anhang B (Mail von Polylux):
Envelope-to: joachim.eul at snafu.de
Date: Fri, 28 Jan 2005 19:28:08 +0100
Subject: polylux
From: Karsten Gravert <karsten.gravert at kobalt.de>
To: <joachim.eul at snafu.de>
lieber joachim eul,
hier ein paar zeilen, die sie mit rumschicken können:
Das Fersehmagazin Polylux (ARD) will einen Beitrag zum Thema Magic Mushrooms vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetztesverschärfung machen. Um das realisieren zu können, brauchen wir noch Leute aus der Community/KonsumentInnen/HändlerInnen v.a. aus der Raum Berlin, die bereit sind, sich im Interview für den legalen Konsum von Pilzen einzusetzen. Wer sich das vorstellen kann, bitte möglichst gleich an karsten.gravert at gmx.net wenden. Ich rufe dann zurück. Danke fürs weiterleiten und hoffentlich bis mittwoch:
ihr karsten
--
Karsten Gravert
Redaktion Polylux
tel: 030 240 896 22
fax: 030 240 896 26
karsten.gravert at kobalt.de
Kobalt Productions
Torstr. 105-107
10119 Berlin
www.polylux.tv
Anhang C
Tagesordnung
der
490. Ausschusssitzung
am Mittwoch, 2. Februar 2005, 11.00 Uhr
in Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 4.041
9. Neunzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Neunzehnte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 19. BtMÄndV)
Drucksache: 958/04
Beteiligung: G - In
Änderung der Anlage I BtmG
Am Ende der Anlage I wir die Postion des letzten Gedankenstrichs wie folgt gefaßt:
- Organismen und Teile von Organismen, im bearbeitetem oder unbearbeiteten Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen, sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung dieser Organismen geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Mißbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
Begründung zu Nr. 1
Durch die Neufassung wird die bisherige Aufzählung durch die allgemeine Bezeichnung "Organismen" ersetzt. Nach der bisherigen Fomulierung war unklar, ob Pilze als Betäubungsmittel anzusehen sind. In der neuen botanischen Literatur werden Pilze nicht mehr zum Pflanzenreich gezählt, sondern als eigene Gruppe angesehen. Pilze wie z.B. Psilocybe-Arten und deren Mycelien werden häufig mißbräuchlich verwendet. Durch die Neuformulierung wird klargestellt, daß Pilze sofern sie Stoffe enthalten, die in einer der Anlagen genannt sind, Betäubungsmittel sind.
Der Begriff "Zellkulturen" wird durch den Begriff "biologische Materialien" ersetzt. Damit werden auch künftig Bakterien erfaßt, falls diese mißbräuchlich verwendet werden.
Muß das nochmal in den Bundestag ?
490. Sitzung des Gesundheitsausschusses
http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/2_20Bundesrat/2.7_20Aussch_C3_BCsse/2.7.8_20Gesundheitsausschuss/Tagesordnung/HI/490._20Sitzung_20des_20Gesundheitsausschusses,property=Dokument.pdf
Die Drucksache:
http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2004/0958_2D04,property=Dokument.pdf
Die Mitglieder des Ausschuß (vorsicht, nicht erschrecken !):
http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/2_20Bundesrat/2.7_20Aussch_C3_BCsse/2.7.8_20Gesundheitsausschuss/Mitglieder/index,templateId=renderUnterseiteKomplett.html
Die nächste Bundesratsitzung folgt dann am Freitag, 18. Februar 2005
Mit internetten Grüßen, Hans Cousto
Weitere Neuigkeiten findet man auf http://www.entheogene.de/ unter "News".